Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 14. August 2026
Geltungsbereich und Einbezug
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der NRG Solutions AG (NRG Solutions), im Zusammenhang mit Batteriespeichersystemen, Energiemanagementsystemen sowie damit verbundenen Projektierungs-, Planungs-, Integrations-, Liefer-, Montage-, Inbetriebnahme-, Betriebs-, Wartungs-, Support-, Beratungs- und Bewirtschaftungsleistungen.
- Der Einbezug dieser AGB erfolgt mit der Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden, der Auftragsbestätigung durch NRG Solutions oder der Unterzeichnung eines Vertrages. AGB des Kunden gelten nur, wenn NRG Solutions diesen schriftlich zugestimmt hat.
Vertragsdokumente und Rangfolge
- Die Parteien vereinbaren die Leistung, Vergütung und die projektspezifischen Voraussetzungen im Einzelvertrag, in der unterzeichneten Offerte, in der Auftragsbestätigung oder in den ausdrücklich einbezogenen Anhängen.
- Bei Widersprüchen gehen die individuelle Vereinbarung und deren ausdrücklich als vorrangig bezeichnete Anhänge diesen AGB vor. Betriebs- und Wartungsverträge, Service Level Agreements, Bewirtschaftungsverträge, technische Spezifikationen, Datenschutz- und Fernzugriffsanhänge sowie Finanzierungsvereinbarungen gehen diesen AGB für ihren jeweiligen Regelungsgegenstand vor.
- Diese AGB ergänzen die Vertragsdokumente ausschliesslich für Punkte, die darin nicht geregelt sind.
Angebot und Vertragsschluss
- Angebote von NRG Solutions sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Angebot ist nur während der darin genannten Gültigkeitsdauer gültig.
- Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots durch den Kunden, durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch NRG Solutions, durch eine von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarung oder auf andere klar dokumentierte Weise zustande.
- NRG Solutions ist berechtigt, technische, gestalterische oder produktionsbedingte Änderungen vorzunehmen, soweit diese für den Kunden zumutbar sind, den vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigen und nicht ausdrücklich verbindlich vereinbarte Spezifikationen verletzen.
- Angaben in Prospekten, Präsentationen, Berechnungen, Zeichnungen, Abbildungen, Datenblättern und sonstigen Unterlagen sind unverbindlich, soweit sie nicht im Einzelvertrag oder in einem technischen Anhang ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Leistungsumfang und Mitwirkung des Kunden
- Art und Umfang der geschuldeten Lieferungen und Leistungen bestimmen sich ausschliesslich nach den Vertragsdokumenten. NRG Solutions schuldet keine Leistungen, die darin nicht ausdrücklich oder nach Treu und Glauben erkennbar enthalten sind.
- Der Kunde stellt NRG Solutions rechtzeitig alle Informationen, Unterlagen, Zugänge, Freigaben und Mitwirkungshandlungen zur Verfügung, die für die vereinbarte Leistung erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere zutreffende Standort-, Netz-, Mess-, Lastgang-, Kommunikations- und Projektdaten sowie, soweit vereinbart, den Zugang zu Anlagen, Räumen, IT- und OT-Systemen.
- Der Kunde sorgt, soweit in den Vertragsdokumenten nicht anders geregelt, auf eigene Kosten für die rechtzeitige Erfüllung seiner bauseitigen Leistungen, die erforderlichen Bewilligungen, den sicheren Zugang zum Standort sowie die Verfügbarkeit der notwendigen Energie-, Netz- und Kommunikationsinfrastruktur.
- Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungshindernisse, die auf unvollständige, verspätete oder unrichtige Mitwirkung des Kunden oder von ihm beigezogener Dritter zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von NRG Solutions. NRG Solutions informiert den Kunden über die erkennbaren Auswirkungen und ist berechtigt, Termine angemessen anzupassen sowie nach vorgängiger Information den dadurch verursachten nachgewiesenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
Preise, Steuern und Zahlungsbedingungen
- Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, in Schweizer Franken und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie allfälliger ausdrücklich vereinbarter Auslagen und Abgaben.
- Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung oder im Einzelvertrag angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Fehlt eine Zahlungsfrist, sind Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
- Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. NRG Solutions kann ab Verzugseintritt Verzugszins von fünf Prozent pro Jahr sowie den nachgewiesenen angemessenen Aufwand für die Durchsetzung der Forderung verlangen.
- Bei Zahlungsverzug oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden darf NRG Solutions, nach vorgängiger angemessener Information, noch nicht erbrachte Leistungen aussetzen oder deren weitere Erbringung von einer angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheit abhängig machen. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
- Der Kunde darf Forderungen von NRG Solutions nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen verrechnen, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Termine, Verzögerungen und höhere Gewalt
- Termine und Fristen sind unverbindliche Plantermine, soweit sie nicht im Einzelvertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Kann NRG Solutions einen Termin aufgrund eines Umstands nicht einhalten, der ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegt, verlängert sich die Frist angemessen. Als solche Umstände gelten insbesondere fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden, Verzögerungen von Behörden oder Netzbetreibern, Liefer- und Transporthindernisse, Störungen von Kommunikations- oder Energieinfrastrukturen, Ausfälle von Drittleistungen sowie Ereignisse höherer Gewalt.
- Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein unvorhersehbares und ausserhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegendes Ereignis die Erfüllung wesentlich erschwert oder verunmöglicht. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Brand, Krieg, Terror, Unruhen, Epidemien oder Pandemien, behördliche Anordnungen, weitreichende Arbeitskämpfe und grossflächige Ausfälle kritischer Infrastrukturen.
- Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über die voraussichtlichen Auswirkungen. Dauert ein Leistungshindernis länger an, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen ab. Soweit dem Kunden ein Zuwarten nicht mehr zumutbar ist, kann jede Partei den unmittelbar betroffenen, noch nicht erfüllten Leistungsteil beenden. Bereits erbrachte Leistungen und bis zur Beendigung angefallene, vertraglich geschuldete Kosten bleiben zu vergüten.
Eigentum und Rechte an Unterlagen
- Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben auf Kaufbasis gelieferte bewegliche Sachen im Eigentum von NRG Solutions, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich wirksam begründet werden kann.
- Soweit gelieferte Komponenten mit einem Grundstück oder einer Anlage verbunden werden und dadurch die rechtliche Behandlung als bewegliche Sache entfällt, bestimmen sich Eigentum, Nutzungsrechte und allfällige Sicherheiten ausschliesslich nach dem Einzelvertrag oder einer gesonderten Finanzierungsvereinbarung. NRG Solutions erhält in jedem Fall ein vertragliches Recht, das Grundstück und / oder die Anlage zu betreten, um einen vertraglichen Rückabwicklungsanspruch umsetzen zu können.
- NRG Solutions behält alle Rechte an Angeboten, Konzepten, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Softwarekonfigurationen, Dokumentationen und sonstigen Unterlagen. Der Kunde darf diese Unterlagen nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder NRG Solutions vorgängig schriftlich zugestimmt hat.
- Rechte Dritter, insbesondere von Herstellern und Softwareanbietern, bleiben vorbehalten. Nutzungsrechte an Software und digitalen Leistungen bestimmen sich nach dem Einzelvertrag und den anwendbaren Lizenzbedingungen.
Prüfung, Mängelanzeige und Nacherfüllung
- Der Kunde prüft Lieferungen und Leistungen innert angemessener Frist nach Übergabe, Abnahme oder Erbringung, soweit eine Prüfung nach Art der Leistung möglich und zumutbar ist. Erkennbare Mängel zeigt er NRG Solutions ohne schuldhaftes Zögern schriftlich an und beschreibt sie so, dass NRG Solutions eine Prüfung vornehmen kann.
- Der Kunde gewährt NRG Solutions die zur Prüfung eines gemeldeten Mangels erforderliche Gelegenheit und den erforderlichen Zugang, soweit dies zumutbar ist. Er trifft angemessene Massnahmen, um einen weiteren Schaden zu vermeiden.
- Bei einem rechtzeitig und berechtigt gemeldeten Mangel ist NRG Solutions zunächst berechtigt, nach eigener Wahl nachzubessern oder eine Ersatzleistung zu erbringen. Die weiteren Rechte des Kunden richten sich nach dem Einzelvertrag und nach zwingendem Recht.
- Abnahmeverfahren, Garantien, Leistungswerte, Verfügbarkeit, Degradation, Wartungspflichten, Reaktionszeiten, Ersatzteile und besondere Rechtsfolgen sind im jeweiligen Einzelvertrag oder dessen Anhängen abschliessend geregelt. Diese AGB begründen keine über den Einzelvertrag hinausgehende Garantie oder Beschaffenheitszusage.
Haftung
- NRG Solutions haftet bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachten Schäden sowie bei schuldhaft verursachten Personenschäden. Jede weitere Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
- Im Übrigen haftet NRG Solutions nur für den unmittelbaren Schaden, der durch eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht wurde. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Dazu zählen insbesondere entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Produktionsausfälle, entgangene Markt- oder Vermarktungserträge, Kosten einer Ersatzbeschaffung, Reputationsschäden und Datenverluste.
- NRG Solutions haftet nicht für Schäden, die auf Umständen ausserhalb ihres Einflussbereichs beruhen. Dies umfasst insbesondere Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder von durch ihn beigezogenen Dritten, unrichtige oder unvollständige Kundendaten, Netzstörungen, behördliche Einschränkungen, nicht verfügbare Drittleistungen, sofern NRG Solutions sie nicht explizit zugesichert hat, nicht eingehaltene Herstellervorgaben, nicht autorisierte Eingriffe, ungeeignete Einsatzbedingungen sowie höhere Gewalt.
- Soweit eine Leistung von Marktpreisen, regulatorischen Rahmenbedingungen, Netz- oder Systemverfügbarkeit, Leistungen Dritter oder anderen nicht von NRG Solutions beherrschbaren Faktoren abhängt, übernimmt NRG Solutions keine Gewähr für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere begründen Prognosen, Modellrechnungen, erwartete Einsparungen oder erwartete Erlöse keine Garantie, soweit dies nicht im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart ist.
- Abweichende Haftungsregeln und Rechtsfolgen bei Nichterreichen vereinbarter Service Levels gelten nur, wenn sie im jeweiligen Einzelvertrag ausdrücklich geregelt sind.
Beizug von Dritten
- NRG Solutions ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Gruppengesellschaften, Hersteller, Lieferanten, Servicepartner, Fachplaner, Installateure und weitere Hilfspersonen beizuziehen.
- NRG Solutions bleibt gegenüber dem Kunden Vertragspartnerin und Ansprechpartnerin, soweit im Einzelvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Der Beizug eines Dritten begründet kein direktes Vertragsverhältnis zwischen diesem Dritten und dem Kunden, soweit nicht eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.
Vertraulichkeit und Datenschutz
- Die Parteien behandeln nicht öffentliche kaufmännische, technische und betriebliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Sie dürfen diese Informationen nur zur Vertragsdurchführung verwenden und nur Personen oder Dritten zugänglich machen, die sie zur Vertragsdurchführung kennen müssen und ihrerseits angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei bereits rechtmässig bekannt waren, ohne Verletzung dieser Verpflichtung öffentlich bekannt werden, von einem berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erlangt werden oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit rechtlich zulässig, informiert die betroffene Partei die andere Partei vor einer solchen Offenlegung.
- NRG Solutions bearbeitet Personendaten und technische Betriebsdaten, soweit dies zur Anbahnung, zum Abschluss und zur Erfüllung des Vertrags, zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Weitergehende Regelungen ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung, einem Datenschutz- und Fernzugriffsanhang oder einer Auftragsbearbeitungsvereinbarung.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Das Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
- Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sind die Gerichte am Sitz von NRG Solutions zuständig, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung rechtlich zulässig und im jeweiligen Einzelvertrag nichts anderes geregelt ist.
Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Einzelvertrags bedürfen mindestens der Schriftform, soweit im Einzelvertrag nicht ausdrücklich eine strengere Form vereinbart ist. Die qualifizierte elektronische Signatur ist der Schriftform gleichgestellt.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht, soweit dies rechtlich zulässig ist.
- Massgeblich ist die bei Vertragsschluss geltende Fassung dieser AGB. Diese AGB ersetzen für neu abgeschlossene Verträge ab ihrem Inkrafttreten alle früheren AGB-Fassungen von NRG Solutions.
- Bei Übersetzungen dieser AGB ist die deutsche Fassung massgebend, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Stand: 14. August 2026