Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Partner-Portal der NRG Solutions AG
Stand: 16. Mai 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Partner-AGB") regeln die Rechte und Pflichten zwischen der NRG Solutions AG, Platz 4, 6039 Root D4 (nachfolgend „NRG") und den von NRG akkreditierten Geschäftspartnern (nachfolgend „Partner") im Zusammenhang mit der Nutzung des Partner-Portals unter portal.nrg-solutions.ch (nachfolgend „Portal").
1.2 Mit der Anmeldung im Portal sowie mit jeder Bewerbung über portal.nrg-solutions.ch/partner-werden akzeptiert der Partner diese Partner-AGB. Die Akzeptanz wird unter Angabe der Fassung, des Zeitstempels und der IP-Adresse protokolliert.
1.3 Diese Partner-AGB ergänzen allfällige individuell ausgehandelte schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien, insbesondere Partner- und Provisionsverträge. Bei Widersprüchen gehen die Bestimmungen einer individuellen schriftlichen Vereinbarung diesen Partner-AGB vor.
1.4 Diese Partner-AGB regeln nicht das Vertragsverhältnis zwischen NRG und Endkunden im Rahmen des BESS-Kaufgeschäfts; dafür gelten die separaten Geschäftsbedingungen.
2. Begriffsbestimmungen
In diesen Partner-AGB bezeichnen:
- Akkreditierung die einseitige Freischaltung eines Partner-Kontos durch NRG;
- BESS Batteriespeichersysteme (Battery Energy Storage Systems) im Sinne des Leistungsangebots von NRG;
- Endkunde eine natürliche oder juristische Person, deren BESS-Projektinteresse der Partner an NRG vermittelt;
- Lead einen vom Partner im Portal erfassten Datensatz zu einem konkreten BESS-Projektinteresse eines Endkunden;
- Partner eine im Portal akkreditierte natürliche oder juristische Person.
3. Akkreditierung
3.1 Der Partner-Status wird einzig durch ausdrückliche Akkreditierung durch NRG begründet. Auf eine Akkreditierung besteht kein Anspruch; NRG behält sich vor, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.2 Voraussetzung der Akkreditierung sind die Bewerbung über portal.nrg-solutions.ch/partner-werden sowie die Akzeptanz dieser Partner-AGB und der Datenschutzerklärung von NRG.
3.3 NRG ist berechtigt, im Rahmen der Akkreditierungsprüfung Auskünfte zur Geschäftstätigkeit, zu Referenzen und zur Branchenerfahrung des Bewerbers einzuholen.
3.4 Der Partner teilt NRG wesentliche Änderungen seiner Verhältnisse unverzüglich mit, insbesondere Änderungen von Firma, Sitz, Kontaktadresse, den Verlust einer für seine Tätigkeit erforderlichen Bewilligung sowie die Eröffnung eines Insolvenz- oder Nachlassverfahrens.
4. Pflichten des Partners
4.1 Der Partner sichert wahrheitsgemässe und vollständige Angaben bei der Bewerbung sowie bei jeder Lead-Erfassung im Portal zu.
4.2 Der Partner verpflichtet sich, Personendaten von Endkunden ausschliesslich rechtmässig zu erheben und zu bearbeiten, insbesondere unter Einhaltung des revidierten Bundesgesetzes über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1).
4.3 Der Partner informiert den Endkunden vor jeder Übermittlung von dessen Personendaten an NRG transparent über
- Zweck und Umfang der Übermittlung;
- die Identität von NRG als zusätzlich verantwortliche Stelle;
- den Verweis auf die Datenschutzerklärung von NRG.
Der Partner bestätigt diese Information bei jedem Lead-Submit im Portal ausdrücklich.
4.4 Soweit der Endkunde besonders schützenswerte Personendaten im Sinne von Art. 5 lit. c revDSG offenlegt, holt der Partner die hierfür erforderliche ausdrückliche Einwilligung ein und dokumentiert sie nachvollziehbar.
4.5 Der Partner darf keine Personendaten an NRG übermitteln, die in keinem sachlichen Zusammenhang mit einem konkreten BESS-Projektinteresse stehen.
4.6 Der Partner hält seine Login-Daten geheim und macht sie Dritten unter keinen Umständen zugänglich. Jeden Verdacht auf eine Datensicherheitsverletzung meldet er innert 24 Stunden in Textform an contact@nrg-solutions.ch.
4.7 Der Partner verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere im Bereich Datenschutz, lauteren Wettbewerbs (UWG) sowie der Bekämpfung der Geldwäscherei (GwG), soweit auf seine Tätigkeit anwendbar.
5. Rollen unter dem Datenschutzrecht
5.1 Partner und NRG bearbeiten Personendaten von Endkunden jeweils als selbständig Verantwortliche im Sinne von Art. 5 lit. j revDSG. Es liegt keine Auftragsbearbeitung im Sinne von Art. 9 revDSG vor.
5.2 Der Partner verantwortet die Rechtmässigkeit der Erhebung beim Endkunden und der Übermittlung an NRG. NRG verantwortet die nachfolgende Bearbeitung im Rahmen ihrer Datenschutzerklärung.
5.3 Macht ein Endkunde seine Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenherausgabe) bei einer Partei geltend, verweist diese ihn an die jeweils sachlich zuständige Stelle. Die Parteien unterstützen sich bei der Bearbeitung solcher Anfragen im zumutbaren Umfang.
6. Bearbeitung durch NRG und Auftragsbearbeiter
6.1 NRG bearbeitet übermittelte Personendaten zu folgenden Zwecken:
- Prüfung der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit eines BESS-Projekts;
- Erstellung von Offerten sowie Anbahnung und Abwicklung von Verträgen mit Endkunden;
- Verwaltung der Geschäftsbeziehung mit dem Partner einschliesslich Provisionsabrechnung;
- Qualitätssicherung und betriebsinterne Auswertung in aggregierter Form;
- Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Mitteilungspflichten.
6.2 NRG beauftragt zur Bereitstellung des Portals folgende Auftragsbearbeiter im Sinne von Art. 9 revDSG:
- Supabase, Inc., USA, für Datenbank- und Authentifizierungsdienste mit Datenhaltung in einer Schweizer Region;
- Vercel, Inc., USA, für das Hosting der Applikation.
6.3 Mit beiden Auftragsbearbeitern bestehen Datenbearbeitungsvereinbarungen. Soweit hierbei Personendaten ins Ausland übermittelt werden, stützt NRG die Übermittlung auf geeignete Garantien im Sinne von Art. 16 revDSG, namentlich auf von der Europäischen Kommission anerkannte Standardvertragsklauseln oder einen vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) anerkannten Übermittlungsmechanismus.
7. Provisionen und Vergütung
7.1 Diese Partner-AGB begründen für sich allein keinen Anspruch auf Provision oder andere Vergütung. Allfällige Provisionsansprüche bedingen eine separate schriftliche Provisionsvereinbarung zwischen den Parteien.
7.2 Die blosse Erfassung eines Leads, die Übermittlung von Endkundendaten oder die Anbahnung eines Kontakts begründen keinen Provisionsanspruch.
7.3 Steuern, Sozialabgaben und sonstige öffentliche Abgaben auf erhaltene Vergütungen trägt der Partner. NRG ist berechtigt, einen rechtsgenüglichen Nachweis (insbesondere eine Mehrwertsteuernummer) zu verlangen.
8. Vertraulichkeit
8.1 Sämtliche im Portal zugänglichen Inhalte und Daten gelten als vertrauliche Informationen, insbesondere Endkunden- und Projektdaten, Energiekennzahlen, interne Notizen, Statushistorie, Rückmeldungen von NRG sowie technische und kommerzielle Daten.
8.2 Der Partner darf vertrauliche Informationen ausschliesslich zur Erfüllung seiner Vermittlungstätigkeit für NRG verwenden. Untersagt sind insbesondere die Weitergabe an Dritte, die Verwendung für konkurrierende Tätigkeiten sowie die Übermittlung an andere Anbieter im Bereich BESS oder Energiedienstleistungen.
8.3 Die Vertraulichkeitspflicht dauert fünf Jahre über das Ende der Akkreditierung hinaus fort.
8.4 Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die nachweislich allgemein bekannt waren oder ohne Verschulden des Partners allgemein bekannt geworden sind, sowie Offenlegungen aufgrund zwingender behördlicher oder gerichtlicher Anordnung; in letzterem Fall informiert die offenlegende Partei die andere Partei vorgängig, soweit rechtlich zulässig.
9. Geistiges Eigentum und Marken
9.1 Sämtliche Rechte an Portal, Marke „NRG Solutions", Logos, Kennzeichen und Inhalten verbleiben bei NRG bzw. den jeweils berechtigten Rechtsinhabern.
9.2 Der Partner ist berechtigt, das Logo und die Marke „NRG Solutions" ausschliesslich zur Bezeichnung der Vermittlungsbeziehung und nur in der von NRG bereitgestellten Form zu verwenden. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von NRG.
10. Verfügbarkeit des Portals
10.1 NRG strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit des Portals an, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit.
10.2 NRG ist berechtigt, das Portal zur Wartung, Weiterentwicklung oder aus Sicherheitsgründen jederzeit, auch ohne Vorankündigung, zu unterbrechen oder anzupassen. Aus solchen Unterbrechungen ergibt sich kein Anspruch auf Schadenersatz oder Minderung.
11. Haftung
11.1 Der Partner haftet NRG für sämtliche Schäden, welche NRG aus einer Verletzung dieser Partner-AGB durch den Partner oder dessen Hilfspersonen entstehen, insbesondere für rechtswidrige Erhebung oder Übermittlung von Personendaten, falsche oder irreführende Angaben sowie missbräuchliche Verwendung des Portalzugangs. Der Partner hält NRG diesbezüglich von allfälligen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Endkunden und Aufsichtsbehörden, vollumfänglich schadlos.
11.2 Die Haftung von NRG gegenüber dem Partner ist auf Schäden aus vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Art. 100 Abs. 1 OR bleibt vorbehalten.
12. Sperrung und Beendigung
12.1 Die Akkreditierung gilt auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können sie jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform auflösen; eine E-Mail an contact@nrg-solutions.ch genügt.
12.2 NRG kann das Partner-Konto fristlos sperren oder löschen, insbesondere bei:
- Verstoss gegen diese Partner-AGB;
- Missbrauch des Portals oder begründetem Verdacht auf rechtswidrige Datenerhebung;
- Inaktivität von mehr als zwölf Monaten;
- Verlust einer für die Tätigkeit des Partners erforderlichen Bewilligung;
- Eröffnung eines Insolvenz- oder Nachlassverfahrens über den Partner.
12.3 Provisionsansprüche aus bereits vermittelten und erfolgreich abgeschlossenen Projekten bleiben gemäss separater Provisionsvereinbarung bestehen.
12.4 Nach Beendigung verbleiben die zur Vertragsabwicklung und zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlichen Lead-Daten bei NRG. Die Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
13. Änderungen der Partner-AGB
13.1 NRG kann diese Partner-AGB anpassen. Wesentliche Änderungen werden dem Partner beim nächsten Login zur erneuten ausdrücklichen Zustimmung vorgelegt. Verweigert der Partner die Zustimmung, ist NRG berechtigt, die Akkreditierung zu beenden.
13.2 Als wesentlich gelten insbesondere Änderungen der Pflichten des Partners, der Haftungsregelung, der Bestimmungen zur Datenbearbeitung sowie des anwendbaren Rechts und Gerichtsstands.
13.3 Nicht wesentliche Anpassungen werden durch Veröffentlichung der aktualisierten Fassung unter dieser Adresse wirksam.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Abtretung. Rechte und Pflichten aus diesen Partner-AGB können nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen werden. NRG ist berechtigt, Rechte und Pflichten auf mit ihr konzernverbundene Gesellschaften zu übertragen.
14.2 Verrechnung. Der Partner kann eigene Forderungen gegenüber NRG nur mit von NRG anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen verrechnen.
14.3 Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese auf höhere Gewalt zurückgehen, namentlich auf Naturereignisse, behördliche Massnahmen, Streiks, Pandemien, kriegerische Auseinandersetzungen oder grossflächige Ausfälle von Telekommunikations- und Energienetzen.
14.4 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Partner-AGB unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
14.5 Schriftform. Änderungen und Ergänzungen dieser Partner-AGB sowie ihre Aufhebung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Erklärungen per E-Mail genügen, soweit sich diese Partner-AGB nicht ausdrücklich auf eine eigenhändige Unterschrift beziehen.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Diese Partner-AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, SR 0.221.211.1).
15.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Partner-AGB ist der Sitz von NRG (zur Zeit im Kanton Luzern, Schweiz). Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Kontakt
NRG Solutions AGPlatz 4
6039 Root D4
Schweiz
contact@nrg-solutions.ch